AGB

Impressum!

Saunafassverleih Augsburg Inh.: Tony Hocke
Hubertusstrasse 6a
86637 Wertingen
Deutschland
01735935447

Internet: www.saunafassverleih-augsburg.de
Instagram: Saunafassverleih_augsburg

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG:
Geschäftsführer: Tony Hocke

Gemäß § 19 Abs. 1 UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.


AGB:

Miet- und Nutzungsvertrag

Zwischen dem Vermieter „Saunafassverleih Augsburg – Tony Hocke“ und dem Mieter wird folgender Miet-/Nutzungsvertrag geschlossen.

Mietgegenstand

„Mobiles Saunafass“ mit Harvia M3 Holzofen inkl. Schornstein, welche Platz für 6 Personen bietet

und auf einem Humbaur Anhänger (WER SF 89) steht. Zusätzlich gehört dazu: 1x Saunakübel mit

Kelle, Saunabeleuchtung (LED mit Fernbedienung), klappbare Treppe, Fußmatte, 2x Kopfstützen,

Hygrometer, Sanduhr, Schürhaken und 3 Aufgussdüfte.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung oder Paypal mit der Funktion „Familie & Freunde“) oder Barzahlung bei Lieferung. Die Kaution wird nach Überprüfung des Reinigungszustandes bei Abholung zurückgezahlt oder überwiesen. 

Mietbedingungen

§ 1. Der Mieter verpflichtet sich, das „mobile Saunafass“ ordnungsgemäß und sinngemäß zu verwenden. Es erfolgt die Übergabe eines ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Saunafass. Die Sauna wird vor und nach der Benutzung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft.

§ 2. Die Übergabe des „mobile Saunafass“ an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

 

§ 3. In dem „mobilen Saunafass“ besteht Alkohol- und Rauchverbot. Die Einnahme jeglicher

Lebensmittel ist aus hygienischen Gründen nicht gewünscht. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.

 

§ 4. Das mobile Saunafass auf dem Anhänger darf nur auf erlaubten Plätzen abgestellt werden. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Falls durch unerlaubtes abstellen, Abschleppgebühren oder Bußgeld anfallen sollten, hat diese der Mieter im vollen Umfang zu tragen. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

§ 5. Die Benutzung des „mobilen Saunafass“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.

§ 6. Das mobile Saunafass darf nur mit natürlichem und unbehandelten Holz befeuert werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.

§ 7. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

 

§ 8. Bei Selbstabholung der „mobilen Fasssauna“ verpflichtet sich einzig und allein der Mieter für einen ordnungsgemäßen Hin- und Rücktransport der Fasssauna. Insbesondere muss die Straßenverkehrsordnung vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich und ausschließlich der Mieter.

Es sind nachfolgenden Dokumente vorzulegen:

Personalausweis

Führerschein

KFZ-Zulassung

 

§ 9. Das Saunafass darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.

 

§ 10. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna vom Mieter, weg vom angegebene Mietort an einen anderen Ort, ist mit dem Vermieter im Vorfeld abzusprechen.

 

§ 11. Das „mobile Saunafass“ muss in einem allgemein sauberen Zustand zurückgegeben werden. Die professionelle Endreinigung inkl. Desinfektion wird Vor- und Nachvermietung vom Vermieter übernommen. Bei groben Verschmutzungen welche durch die Nutzung im Mietzeitraum verursacht worden sind (wie z.B. Weinflecken, Kerzenwachs etc.) wird der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.